BERUFSBILDUNGSFONDSFÜR DEN SOZIALBEREICH
Antrag auf Nicht Unterstellung
Wenn ihr Betrieb nicht in den Geltungsbereich fällt (siehe Fondsreglement Art. 5 und Art. 6), können Sie einen Antrag auf Nicht-Unterstellung stellen. Anhand des Antrages entscheidet FONDSSOCIAL ob ein Betrieb unterstellt ist oder nicht und gibt dem Betrieb Bescheid.