Höhe der Beiträge

Die gemäss Fondsreglement unterstellten Betriebe zahlen jährlich Beiträge an FONDSSOCIAL (Fondsreglement Art. 6, Persönlicher Geltungsbereich). Die Beiträge setzen sich zusammen aus einem Betriebsbeitrag und einem Beitrag pro Person (Vollzeitäquivalent). Die eingezahlten Beiträge werden von FONDSSOCIAL an die Mitglieder (kantonale/regionale OdA (Gesundheit und) Soziales und die Dachorganisation SAVOIRSOCIAL) ausbezahlt. Diese Organisationen erbringen anhand eines Leistungskatalogs verschiedene Aufgaben in der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung.

Der Betriebsbeitrag beträgt aktuell CHF 150.00 pro Betrieb.

Der Beitrag pro Person beträgt für das Jahr 2025 CHF 66.00 pro Vollzeitäquivalent

Sonderregelung:

  • Betriebe im Betagtenbereich bezahlen keine Betriebsbeitrag

Einnahmen und Ausgaben müssen in Balance sein. Der Vorstand überprüft im Rahmen der Budgetierung und mittelfristigen Finanzplanung die Höhe der Betriebsbeiträge regelmässig und nimmt, wenn nötig, Beitragssenkungen oder -erhöhungen vor.