Allgemein verbindlich erklärterBerufsbildungsfonds für den Sozialbereich

BERUFSBILDUNGSFONDSFÜR DEN SOZIALBEREICH

INFORMATIONEN FÜR BETRIEBE / INSTITUTIONEN

Der Bundesrat hat den Verein BBF FONDSSOCIAL, Berufsbildungsfonds für den Sozialbereich, per 1. Oktober 2012 für allgemeinverbindlich erklärt. Die rechtlichen Grundlagen zu FONDSSOCIAL finden Sie hier.